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SONARMAPPER

Lizenzbedingungen

Stand: Oktober 2026

Bitte lesen Sie diese Bedingungen vor der Installation. Mit der Installation oder Nutzung der Software stimmen Sie ihnen zu.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Software SonarMapper (bis Version 1.0.2 „PulseMapper“, nachfolgend „Software“) einschließlich Updates, Dokumentation und Beispieldateien. Anbieter ist SonarMapper, Inhaber Manuel Bucher, Fürnsaler Steig 23, 72175 Dornhan, Deutschland. Abweichende Bedingungen des Lizenznehmers gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Für öffentliche Auftraggeber vereinbarte Vertragsbedingungen (z. B. EVB-IT) gehen diesen Bedingungen vor, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind. Beim Kauf im Online-Shop ist Paddle.com Market Limited Verkäufer (Wiederverkäufer); für Kauf, Zahlung und Erstattung gelten dann zusätzlich deren Käuferbedingungen (https://www.paddle.com/legal/buyer-terms). Für die Nutzung der Software gelten diese Bedingungen.

2. Nutzungsrecht

2.1 Mit dem Kauf erhält der Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software für die Laufzeit der Lizenz (Abschnitt 3) zu nutzen.

2.2 Die Lizenz gilt für die beim Kauf vereinbarte Anzahl von Rechnern. Die Software wird mit einem Lizenzschlüssel aktiviert und an den jeweiligen Rechner gebunden. Eine Aktivierung kann in der Software unter Menü › Lizenz freigegeben und auf einem anderen Rechner neu verwendet werden.

2.3 Der Lizenznehmer darf die Software innerhalb seiner Organisation durch eigene Mitarbeiter, Mitglieder und Einsatzkräfte nutzen.

3. Laufzeit, Updates und Zusatzmodule

3.1 Die Lizenz gilt für zwei Jahre ab Kauf. Alle in dieser Zeit erscheinenden Updates sind enthalten.

3.2 Die Lizenz kann vor oder nach dem Ablauf kostenpflichtig um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die neue Laufzeit schließt an die bisherige an; nach dem Ablauf beginnt sie mit der Verlängerung. Die Lizenz verlängert sich nicht automatisch (kein Abonnement). Ohne Verlängerung endet das Nutzungsrecht mit dem Ablauf der Laufzeit. Die Software weist vorher darauf hin und bleibt nach dem Ablauf noch 14 Tage nutzbar.

3.3 Zusatzmodule (z. B. Sidescan) sind nicht im Grundumfang der Lizenz enthalten und werden gesondert erworben. Sie gelten für die Laufzeit der Lizenz, zu der sie gebucht wurden, und auf allen ihren Rechnern. Bei einer Verlängerung der Lizenz laufen sie ohne Aufpreis mit.

3.4 Projektdateien, Exporte und Berichte des Lizenznehmers bleiben auch nach dem Ablauf der Laufzeit bei ihm.

3.5 Wird der Kaufpreis erstattet (z. B. „14 Tage Geld zurück“ oder Widerruf), endet das Nutzungsrecht. Der Anbieter sperrt die Lizenz dann; die Software stellt die Nutzung beim nächsten Abgleich mit dem Lizenzserver ein.

4. Einschränkungen

Ohne vorherige Zustimmung des Anbieters ist es nicht gestattet,

  1. die Software oder Lizenzschlüssel an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verleihen oder öffentlich zugänglich zu machen,
  2. die Lizenzprüfung zu umgehen oder zu verändern,
  3. die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zurückzuentwickeln, soweit dies nicht nach § 69e UrhG zwingend erlaubt ist,
  4. Urheberrechtsvermerke, Kennzeichnungen oder Quellenangaben zu entfernen.

5. Zweck der Software und Grenzen der Ergebnisse

5.1 Die Software dient der Auswertung von Echolot-, Sonar- und Vermessungsdaten. Sie erstellt daraus Tiefenkarten, Tiefenlinien, Flächen- und Volumenangaben, Sidescan-Bilder und Berichte.

5.2 Tiefen zwischen den Messpunkten werden aus den vorhandenen Messwerten interpoliert, also rechnerisch geschätzt, und zur besseren Darstellung geglättet. Die Ergebnisse können von den tatsächlichen Verhältnissen abweichen. Die Genauigkeit hängt insbesondere ab von

  1. Messgerät, Geber, Einbau und Geräteeinstellungen,
  2. der Genauigkeit der GPS-Position,
  3. Abstand und Verlauf der Fahrtlinien,
  4. Wasserstand, Gewässergrund (z. B. Schlamm, Bewuchs) und Bedingungen während der Messung,
  5. den in der Software gewählten Einstellungen (z. B. Raster, Glättung, Begrenzung, Filter, Gebertiefe, Pegel).

5.3 Die von der Software ausgegebenen Qualitätsangaben (gemessener Anteil, Abstand zum nächsten Messpunkt, Gegenprobe) beschreiben das berechnete Tiefenmodell. Sie sind keine Aussage über die Genauigkeit von Echolot und GPS und keine Gewähr für einzelne Werte.

5.4 Die Software ersetzt keine amtliche oder hydrografische Vermessung und ist nicht zur Navigation bestimmt. Ergebnisse, auf die sich Entscheidungen mit Bedeutung für die Sicherheit von Personen oder Sachen stützen (z. B. Tauch- und Rettungseinsätze, Befahrbarkeit, Bau- oder Baggermaßnahmen), sind vom Nutzer eigenverantwortlich zu prüfen und bei Bedarf durch geeignete Messungen vor Ort zu bestätigen.

5.5 Der Lizenznehmer entscheidet selbst, ob die Software für seinen Zweck geeignet ist. Für ihren Einsatz, die gewählten Einstellungen und die Verwendung der Ergebnisse ist er selbst verantwortlich.

6. Hintergrundkarten und Online-Dienste

6.1 Die Software kann optional Hintergrundkarten (basemap.de des BKG, OpenStreetMap) und Gewässerumrisse (OpenStreetMap über den Overpass-Dienst) aus dem Internet laden. Diese Dienste werden von Dritten betrieben, ihre Verfügbarkeit und Richtigkeit wird nicht zugesichert. Es gelten deren Nutzungsbedingungen und Quellenangaben.

6.2 Die Software ist auch ohne Internetverbindung nutzbar. Die Aktivierung und das Aktualisieren der Lizenz erfordern eine Internetverbindung oder einen Aktivierungscode.

7. Datenschutz

7.1 Messdaten, Projekte und Berichte werden ausschließlich auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und nicht an den Anbieter übertragen.

7.2 Bei Aktivierung, Aktualisierung und Freigabe der Lizenz werden der Lizenzschlüssel, eine aus der Hardware abgeleitete Rechnerkennung und der Rechnername an den Lizenzserver des Anbieters übertragen. Mit Internetverbindung fragt die Software dazu höchstens einmal pro Woche beim Programmstart selbständig nach, ob sich die Lizenz geändert hat (Verlängerung, Module). Diese Daten dienen ausschließlich der Lizenzverwaltung.

7.3 Beim Laden von Hintergrundkarten oder Gewässerumrissen wird der angezeigte Kartenausschnitt an den jeweiligen Kartendienst übermittelt. Dies lässt sich abschalten, indem die Hintergrundkarte ausgeschaltet bzw. keine Online-Erkennung verwendet wird.

8. Gewährleistung

8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software völlig fehlerfrei zu erstellen.

8.2 Mängel sind dem Anbieter möglichst genau zu beschreiben, wenn möglich mit der Logdatei (Pfad siehe Menü › Über SonarMapper) und den betroffenen Daten.

8.3 Ist der Lizenznehmer Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, verjähren Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr ab Bereitstellung der Software bzw. des jeweiligen Updates. Das gilt nicht für Ansprüche nach Ziffer 9.1. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Haftung

9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Lizenznehmer regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Ist der Lizenznehmer Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist sie zudem auf den für die Lizenz gezahlten Preis begrenzt.

9.3 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger und angemessener Datensicherung durch den Lizenznehmer entstanden wäre.

9.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Beauftragten des Anbieters.

10. Software von Dritten

Die Software enthält Bestandteile von Dritten unter freien Lizenzen (u. a. Qt/PySide6 unter der LGPL-3.0, NumPy, SciPy, Matplotlib, VTK). Eine Liste mit den jeweiligen Lizenzen steht in der Software unter Menü › Über SonarMapper. Für diese Bestandteile gelten vorrangig deren Lizenzbedingungen. Rechte, die diese Lizenzen gewähren (z. B. der Austausch der LGPL-Bibliotheken), bleiben unberührt.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.

11.2 Ist der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

11.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

11.4 Diese Bedingungen liegen auf Deutsch und Englisch vor. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.